Grotelüschen: Wir setzten uns weiter für die Badeerlaubnis ein

Bremerhaven, 16.8.2018. Der Vorwurf von Thorsten Raschen (CDU) und Jörn Hoffmann (SPD), Jens Grotelüschen und Hauke Hilz hätten gegen das Badeverbot verstoßen, ist falsch. Der Sprecher der FDP in der Stadtverordnetenversammlung, Jens Grotelüschen, erklärt dazu: „Bevor die Herren Raschen und Hoffmann mit wilden Beschuldigungen in die Öffentlichkeit gehen, sollten sie sich besser über die Rechtslage informieren. Offensichtlich ist beiden nicht bekannt, dass das Baden im Wasser wegen des Gemeingebrauchsrechts grundgesetzlich erlaubt ist, wenn ein Abstand von 200 m zur Hafeneinfahrt eingehalten wird. Am Weserstrandbad verwehrt die Betreiberin über die Hausordnung den Zugang zum Wasser. Wir haben uns bei unserer Aktion an Recht und Gesetz gehalten und gleichzeitig demonstriert, wie absurd die heutige Regelung ist.“ Grotelüschen verweist auch auf die Antwort des Magistrats auf eine FDP-Anfrage (MIT-AF 24-2018). Dort schreibt der Magistrat, dem auch Jörn Hoffmann angehört, dass ‚[…]derjenige, der auf eigenes Risiko in der Weser schwimmen möchte, dies nördlich des Weserstrandbades von Deich aus jederzeit verwirklichen könnte.‘

Dabei soll es laut Grotelüschen nicht bleiben: „Wir wollen die Debatte erneut in der Stadtverordnetenversammlung. Deswegen haben wir heute einen entsprechenden Antrag eingebracht. Wir wollen mehr Sicherheit durch klare Kennzeichnung der Schwimmbereiche für Nichtschwimmer und Schwimmer und eine klare Beschilderung der Gefahren, die bei Überschreitung der Bereiche drohen. Damit erreichen wir ein Mehr an Sicherheit und schaffen gleichzeitig ein attraktiveres touristisches Ziel mitten in der Stadt.“ Grotelüschen verweist auch darauf, dass es diese gängige Praxis auch an anderen Flüssen wie Elbe, Rhein und Ems gibt. Insbesondere die Grimmershörner Bucht in Cuxhaven ist hier als vergleichbares Revier zu nennen. Außerdem weisen die Gutachten im Auftrag des zuständigen Senators für Umwelt, Bau und Verkehr keine besonderen Gefahren aus, die über die mit Baden in fließenden Gewässern verbundenen Gefahren am Weser Strandbad hinausgehen.